Unsere Zusammenarbeit mit Großhandels- oder Vertriebspartnern basiert in der Regel auf einer klaren Rahmenvereinbarung, die die folgenden drei Kernbereiche umfasst:
1. Kooperationsbedingungen
Dies bildet die Grundlage für die Rechte und Pflichten beider Parteien, insbesondere:
①Genehmigungsbereich: Bestimmtes Verkaufsgebiet (z. B. ein bestimmtes Land) und bestimmte Produktlinien, in der Regel im Rahmen einer nicht-exklusiven Genehmigung.
②Verkaufsanforderungen: Umfasst eine bestimmte Mindestbestellmenge (MOQ) für die Erstbestellung und mögliche periodische Verkaufsziele.
③ Rechte und Pflichten: Wir bieten Produktzertifizierungen, Qualitätssicherung und Gebietsverkaufsschutz. Von unseren Partnern wird erwartet, dass sie das vereinbarte Gebiet einhalten, das Markenimage wahren und in der Regel für das lokale Marketing verantwortlich sind.
④Vertraulichkeitsverpflichtungen: Beide Parteien sind zur Wahrung der Vertraulichkeit der im Rahmen der Zusammenarbeit relevanten Geschäftsinformationen verpflichtet.
2. Rabattstruktur
Wir fördern die Zusammenarbeit durch eine flexible Rabattpolitik, die im Wesentlichen zwei Formen umfasst:
①Großhandelsrabatt: Ein fester prozentualer Rabatt auf den Einzelhandelspreis (z. B. 15 % Rabatt), wobei der Rabatt je nach Partnerschaftsstufe oder Produktkategorie angepasst werden kann.
②Mengenrabatt: Zusätzliche Rabatte werden auf Basis des Einkaufsvolumens gewährt und lassen sich in einmalige Mengenrabatte (zur Förderung großer Einzelbestellungen) und kumulative Mengenrabatte (Rabatte basierend auf den Gesamteinkäufen über einen Zeitraum, zur Förderung einer langfristigen Zusammenarbeit) unterteilen.
3. Zahlungsmethoden
Wir bieten je nach Auftragsdetails und bisheriger Partnerschaft unterschiedliche Optionen an, um Effizienz und Risiko in Einklang zu bringen:
① Vorauszahlung/Zahlung vor Versand: Üblich bei großen Bestellungen, oft in Raten (z. B. 30 % nach Vertragsunterzeichnung, 70 % vor Versand).
②Zahlung auf Kredit (Zahlungsbedingungen): Verfügbar für langjährige, vertrauenswürdige Partner, z. B. netto 30 oder netto 60 Tage. Um eine frühzeitige Zahlung zu fördern, wird dies oft mit Skontobedingungen kombiniert, z. B. „2/10, netto 30“ (2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, ansonsten ist der volle Betrag innerhalb von 30 Tagen fällig).
Die konkreten Details der oben genannten Bedingungen (wie z. B. Mindestbestellmengen, Rabattsätze, Zahlungsfristen usw.) werden in den konkreten Verhandlungen auf Grundlage Ihres Geschäftsumfangs und Ihres Kooperationsplans einvernehmlich festgelegt.
OEM
ODM
Verteiler
Ansprechpartner: Herr Beamter ZUERST
Tel: +86 13823636803
E-Mail: office@sz-zuerst.com
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